Kann ich das Pensionskassenguthaben für Wohneigentum beziehen? | BZ Berater Zentrum AG

Hypotheken

Sorglos zum Eigenheim

Kann ich das Pensionskassenguthaben für Wohneigentum beziehen?

Zur Finanzierung eines Eigenheims können Sie Ihr gesamtes Geld aus der Pensionskasse beziehen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Zur Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum in der Schweiz können Sie bis zum Alter von 50 Jahren Ihr gesamtes Geld in der Pensionskasse beziehen. Es gilt jedoch ein Mindestbetrag von CHF 20 000.–. Ab einem Alter von 50 Jahren können Sie grundsätzlich den höheren der beiden nachfolgenden Beträge beziehen: das Altersguthaben im 50. Altersjahr oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Vorbezugs vorhandenen Guthabens.

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